METHODEN

 Umsatzverfahren

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Umsatzverfahren sind Bewertungsverfahren, die an umsatzbezogene Erfahrungssätze anknüpfen; trotz starker Bedenken auf Seiten der Theoretiker sind diese Verfahren in der Praxis fest etabliert, insbesondere für die Bewertung freiberuflicher Praxen sowie kleinerer und mittlerer Unternehmen.
Mit dem Umsatzverfahren wird üblicherweise nur der Goodwill, nicht der Gesamtwert eines Unternehmens abgebildet. Infolgedessen ist eine Segmentierung des zu bewertenden Unternehmens in griffige Bewertungseinheiten erforderlich. Umsatzverfahren machen aber nur dann einen Sinn, wenn das Segment "Goodwill" in dem jeweiligen Wirtschaftszweig bei der Bewertung von Unternehmen von nicht nur untergeordneter Bedeutung ist.

Bei dem Umsatzverfahren determinieren externe Daten die Wertermittlung und stellen den Gegensatz zu den ertragswertbasierten Verfahren dar, die im wesentlichen auf einer internen Fundamentalanalyse beruhen. Umsatzbezogene Erfahrungssätze schwanken daher zwangsläufig wegen dieser Marktorientierung im Zeitablauf sowie in regionaler Hinsicht, und zwar zum Teil nicht unerheblich.

Ein Quervergleich des Umsatzverfahrens im Rahmen der Empfehlungen der Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer-, Rechtsanwalts- und Ärztekammer für die Ermittlung von Praxiswerten führt zu folgendem Ergebnis:

  • Alle vier Varianten ermitteln das Bewertungssegment "Goodwill" mit Hilfe eines Umsatzverfahrens; der Rest wird mit dem Substanzwert bewertet.
  • Bei den Rechtsanwälten und Ärzten wird vom Umsatz noch einer kalkulatorischer Unternehmerlohn in Abzug gebracht. Die hat zur Folge, daß Kleinpraxen keinen Goodwill haben, was mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist.
  • Die Variante bei den Wirtschaftsprüfern ist von allen untersuchten kammerorientierten Varianten am praxisgerechtesten (und am prägnantesten): maßgeblich ist hier der "übertragbare Mandantenstamm", wobei der nachhaltige Jahresumsatz zugrunde gelegt wird. Hingegen ist bei den Steuerberatern der Umsatz maßgeblich, der "innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten voraussichtlich erzielt werden" kann; hier ist also eine Zukunftsprognose - ähnlich wie beim Ertragswertverfahren - erforderlich.

Ein Verfahren, das den Abzug einer Tätigkeitsvergütung vom Umsatz oder von dem Ergebnis der Multiplikation des Erfahrungssatzes vom Umsatz vorsieht - so z.B. der Vorschlag der Bundesärztekammer - verwischt die Konzeption dieses Verfahrens infolge Verbindung von ertragswertbezogenen und umsatzbezogenen Bewertungsgrundsätzen; solche Verfahren finden bei den Bewertungsadressaten auch keine Akzeptanz, da über die Höhe der Tätigkeitsvergütung (welche Stundenzahl, Einbeziehung von Gehaltsanteile für die Altersversorgung, insbesondere Pensionen usw.) in erheblichem Umfange zu recherchieren und diskutieren wäre. Gerade die Bezugnahme auf den (übertragbaren) Umsatz vermeidet derartige Erörterungen und bietet eine relativ sichere Bemessungsgrundlage.

Das Umsatzverfahren ist für viele Bewertungsanlässe - insb. bei Freiberuflerpraxen - das Verfahren der ersten (und einzigen) Wahl. Regelmäßig wird mit den Umsatzmultiplikatoren nur der Goodwill des Unternehmens ermittelt (der - meist problemlos zu ermittelnde - Substanzwert ist hinzuzusetzen).

In diesen Fällen dominiert der Goodwill den späteren Gesamtwert. Die marktmäßigen Spannen sind unterschiedlich, z.B. bei Steuerberaterpraxen sehr eng (d.h. hohe Marktnähe infolge der hohen Mandantenbindung), bei Architekten - infolge der Vielzahl der zu akquierenden Einzelaufträge - hingegen sehr weit).